Teilzahlungen

Sie können jederzeit (auch online) einen Antrag auf Teilzahlungen stellen.
Sofern die Höhe der Teilzahlungsbeträge mind. 25 EUR beträgt und die Anzahl der Teilzahlungsbeträge nicht höher als 12 ist, wird Ihr Antrag in der Regel ohne eine individuelle Prüfung genehmigt.

Zahlungsaufschub

Sie können jederzeit (auch online) den Aufschub der Zahlung beantragen.
Sofern Sie die Zahlung der Forderung bis max. 4 Wochen verschieben wollen, wird Ihr Antrag in der Regel ohne eine individuelle Prüfung genehmigt. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen hierdurch nicht.

Stundung einer Teilzahlung

Sie können jederzeit (auch online) die Stundung einer Teilzahlung (nicht die erste Teilzahlung) beantragen.
Sofern dies einmalig passiert, wird Ihr Antrag in der Regel ohne individuelle Prüfung genehmigt. Zusätzliche Kosten entstehen Ihnen hierdurch nicht.

Individuelle Vereinbarungen

Individuelle Zahlungsvereinbarungen sind natürlich auch  möglich.

Dies kann jedoch nur nach persönlicher Rücksprache und nach individueller Prüfung erfolgen.

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