Antrag auf Stundung einer Teilzahlungsrate
Sie können einmalig Ihre vereinbarte Teilzahlung nicht leisten? Das ist grundsätzlich kein Problem – Sie haben hier die Möglichkeit unkompliziert eine Stundung zu beantragen. Hierbei gelten jedoch einige Regeln:
Zahlungstermin
Sie sollten noch mindestens 3 Tage bis zum Zahlungstermin haben, der in unserem Schreiben genannt bzw. mit Ihnen vereinbart ist. Ist der Zahlungstermin in weniger als 3 Tagen oder bereits erreicht oder bereits überschritten, können wir die Folgemaßnahme, die in der Regel mit höheren Kosten verbunden ist, nicht mehr stoppen. Bitte kontaktieren Sie uns in solchen Fällen bitte unbedingt telefonisch.
Bedingung
Sie müssen bereits eine Teilzahlung geleistet haben. Die erste Teilzahlung kann nicht gestundet werden, weil sie die Teilzahlungsvereinbarung rechtlich in Kraft setzt.
Zeitraum der Stundung
Über diesen Online Service können Sie nur einmalig eine Stundung für eine monatliche Teilzahlung beantragen.
Häufigkeit
Der hier einreichbare Antrag kann nur einmal je Fall gestellt werden. Wenn Sie grundsätzlich Anpassungen wünschen, kann eine Änderung der Teilzahlungsvereinbarung nur nach persönlicher Rücksprache erfolgen.