Allgemeine Fragen
Berechtigte Forderungen sollten Betroffene nicht ignorieren. Mit jedem weiteren Verfahrensschritt werden sich in der Regel die Kosten erhöhen und können sich so erheblich summieren.
Außerdem drohen im Fortgang des Verfahrens rechtliche Konsequenzen, wie der Mahn- und Vollstreckungsbescheid eines Gerichtes. Basierend darauf kann dann sogar die Zwangsvollstreckung drohen.
Kontaktieren Sie uns also besser so früh wie möglich, um zusätzliche Kosten zu vermeiden und eine gütliche Einigung über den Ausgleich der Forderung zu vereinbaren.
Wenn Sie die Forderung bereits bezahlt haben, oder grundsätzlich als nicht berechtigt ansehen, teilen Sie uns dies bitte möglichst unverzüglich mit.
Wir stoppen dann den Inkassoprozess, und klären den Fall mit unserem Mandanten (und fordern, soweit notwendig, zusätzliche Belege an)
Auch ohne vorherige Mahnung des Lieferanten/Dienstleisters können Sie die Forderungen über uns erhalten.
Entscheidend ist, dass Sie sich im Verzug befinden (z.B. wenn das in der Rechnung angegebene Zahlungsziel überschritten ist).
Inkassogebühren sind grundsätzlich rechtens, sofern die Hauptforderung berechtigt ist und der Schuldner sich gemäß § 286 Abs. 1 BGB in Zahlungsverzug befindet.
Durch die Beauftragung, und die damit eingereichten Dokumente gehen wir davon aus, dass die Forderung zu Recht besteht, und Sie diese auch begleichen müssen.
Grundsätzlich müssen Sie eine Inkasso-Forderung aber nur bezahlen, wenn diese rechtmäßig ist. Das heißt, es muss eine Forderung vorliegen (z.B. eine unbezahlte Rechnung) und man muss mit der Bezahlung in Verzug sein. Aber dann sind Sie auch man verpflichtet, zu bezahlen.
Durch die Beauftragung der AKTIVA sind wir nun Ihr Ansprechpartner für die offene Forderung.
Sie haben Waren oder Dienstleistungen bezogen und die dafür erstellte Rechnung bisher nicht bezahlt. Wenn auch die Mahnungen des Lieferanten nicht zu einem Zahlungseingang führen, werden wir beauftragt, die Forderungen in seinem Namen einzuziehen.